Artikel 5 legt fest, dass ein bewaffneter Angriff auf einen NATO-Staat als Angriff auf alle gilt; wie jeder Verbündete hilft, entscheidet er selbst.
Das macht die NATO zur Schutzgemeinschaft, lässt aber jeder Regierung und jedem Parlament die Entscheidung über die eigene Antwort.
Was im Vertrag steht
Der Nordatlantikvertrag wurde am 4. April 1949 in Washington unterzeichnet. In der deutschen Fassung vereinbaren die Parteien, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika „als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird“. Jede leistet dann Beistand, indem sie „für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet“.
Eine automatische Kriegserklärung enthält der Artikel also nicht. Er verpflichtet zur Hilfe, die Art der Hilfe bleibt offen: Kampftruppen, Luftverteidigung, Munition oder Aufklärung. Jeder Angriff und jede Gegenmaßnahme muss außerdem dem UN-Sicherheitsrat gemeldet werden.
Wo die Pflicht gilt, regelt Artikel 6: auf dem Gebiet der Mitglieder in Europa und Nordamerika, in der Türkei und auf Inseln im Nordatlantik nördlich des Wendekreises des Krebses, dazu für Streitkräfte, Schiffe und Flugzeuge in diesen Gebieten und im Mittelmeer. Ein Angriff auf ein deutsches Schiff im Pazifik wäre kein Fall für Artikel 5.
Der einzige Ernstfall: 2001
Ausgelöst wurde Artikel 5 bisher ein einziges Mal, zugunsten des stärksten Mitglieds. Am 12. September 2001 beschloss der Nordatlantikrat, dass die Anschläge auf New York und Washington unter Artikel 5 fallen, sofern sie aus dem Ausland gesteuert waren; am 2. Oktober bestätigte er das. Von Oktober 2001 bis Mai 2002 überwachten sieben AWACS-Flugzeuge der NATO den Luftraum der USA, mit 830 Besatzungsmitgliedern aus 13 Staaten. Im Mittelmeer begann die Marineoperation Active Endeavour.
Wie viel Spielraum die Beistandspflicht lässt, zeigte sich im Bundestag. Am 16. November 2001 verband Bundeskanzler Gerhard Schröder den deutschen Beitrag zur US-geführten Operation Enduring Freedom mit der Vertrauensfrage. Mit 336 zu 326 Stimmen sprach ihm der Bundestag das Vertrauen aus. Artikel 5 hatte die Frage nicht vorab beantwortet; das Parlament musste es tun.
Artikel 4: erst beraten
Artikel 4 ist die Vorstufe. Die Mitglieder „werden einander konsultieren“, wenn eines von ihnen seine Unversehrtheit, Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. Eine Pflicht zum Handeln folgt daraus nicht.
Neunmal wurde Artikel 4 genutzt: fünfmal von der Türkei zwischen 2003 und 2020, 2014 von Polen nach der Annexion der Krim, am 24. Februar 2022 von acht östlichen Verbündeten, im September 2025 von Polen nach dem Eindringen russischer Drohnen und kurz darauf von Estland, dessen Luftraum drei russische Kampfjets verletzt hatten.
Drohnen, Kabel, Hackerangriffe
Was Europa zuletzt erlebt hat, Drohnen über Flughäfen, durchtrennte Kabel, Hackerangriffe, bleibt meist unter der Schwelle eines bewaffneten Angriffs. Die NATO hat 2014 festgehalten, dass der Nordatlantikrat im Einzelfall entscheidet, ob ein Cyberangriff Artikel 5 auslöst. 2021 erklärte sie dasselbe für hybride Kriegsführung und für Angriffe im Weltraum. Eine feste Schwelle nennt sie absichtlich nicht: Wer eine genaue Linie zieht, lädt dazu ein, alles knapp darunter zu versuchen. Wie solche Angriffe in Deutschland aussehen, beschreibt Was ist hybride Kriegsführung?
Wer in Deutschland entscheidet
Der Bündnisfall ist nicht der Verteidigungsfall des Grundgesetzes. Den Verteidigungsfall nach Artikel 115a gibt es nur, wenn das Bundesgebiet angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht; feststellen muss ihn der Bundestag mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und Zustimmung des Bundesrates.
Für einen Beistand im Ausland gilt der Parlamentsvorbehalt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 braucht jeder bewaffnete Einsatz deutscher Soldaten außerhalb Deutschlands die Zustimmung des Bundestags; die Einzelheiten regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz. Bei Gefahr im Verzug darf die Regierung zuerst handeln, muss die Zustimmung aber unverzüglich nachholen. Lehnt der Bundestag ab, endet der Einsatz.
Warum die Zusage trotzdem trägt
Die Stärke von Artikel 5 liegt in der Erwartung, dass alle helfen werden. Deshalb stehen an der Ostflanke neun multinationale Verbände von Finnland bis Bulgarien; den Verband in Litauen führt Deutschland. Die Panzerbrigade 45 soll im Endausbau rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten zählen. Ein Angriff auf Litauen träfe vom ersten Tag an auch die Bundeswehr. In Den Haag 2025 und in Ankara 2026 haben alle 32 Mitglieder ihre Zusage bekräftigt.
Jede Zusage ist so glaubwürdig wie die Fähigkeit, sie einzulösen. Je mehr die europäischen Staaten gemeinsam aufbringen können – Luftverteidigung, Munition, Transport, eine abgestimmte Führung –, desto weniger hängt das Versprechen an der Entscheidung einer einzigen Hauptstadt. Was im Ernstfall konkret passieren würde, steht in Was passiert, wenn Russland die NATO angreift?