Ist die EU ein Bundesstaat, ein Staatenbund – oder was?
Weder noch. Das Bundesverfassungsgericht nennt die EU einen „Staatenverbund“: föderal bei Recht, Markt und Währung – ein Club der Regierungen bei Verteidigung und Steuern.
Kaum ein Land ist besser gerüstet, diese Frage zu verstehen, als Deutschland. Wer weiß, was der Bund darf und was Bayern, hat das Denkwerkzeug für Europa schon im Kopf.
Der deutsche Vergleich – wo er trägt
Deutschland ist ein Bundesstaat: Die Länder haben eigene Verfassungen, Parlamente und Polizei, entscheiden über Schulen und Kultur – aber Außenpolitik, Armee und Währung liegen beim Bund, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Länder wirken über den Bundesrat an der Bundespolitik mit.
Nun legen Sie die Schablone auf die EU. Ein gemeinsames Recht mit Vorrang: gibt es, seit dem EuGH-Urteil Costa/ENEL von 1964. Eine zweite Kammer, in der die Gliedstaaten mitregieren: gibt es – der Rat der EU funktioniert erstaunlich ähnlich wie der Bundesrat, nur dass dort Minister aus 27 Hauptstädten sitzen. Ein gemeinsamer Markt, eine Währung für die meisten, offene Grenzen: alles da.
Bis hierhin sieht die EU einem Bundesstaat verblüffend ähnlich.
Wo der Vergleich bricht
Drei Dinge fehlen, und es sind die schweren. Die EU hat keine eigene Armee und keine echte Außenpolitik – bei beidem gilt Einstimmigkeit, jeder der 27 kann blockieren. Sie darf keine eigenen Steuern erheben; ihr Haushalt ist kleiner als der österreichische Staatshaushalt. Und vor allem: Die Mitgliedstaaten bleiben, in den Worten des Bundesverfassungsgerichts, „Herren der Verträge“. Bayern kann nicht aus Deutschland austreten – jeder EU-Staat kann gehen, Artikel 50 macht es möglich, Großbritannien hat es vorgemacht.
Deshalb erfand Karlsruhe im Lissabon-Urteil das Wort „Staatenverbund“: mehr als ein Bündnis, weniger als ein Staat. Juristisch präzise – und zugleich die Beschreibung einer Baustelle.
Ein halbes Haus hat Zugluft
Walter Hallstein, der erste Kommissionspräsident, nannte die EU schon 1969 den „unvollendeten Bundesstaat“. Die Unvollendetheit ist kein Schönheitsfehler, sie erklärt die bekanntesten Schwächen: Krisengipfel statt Regierung, Vetos statt Entscheidungen, Erklärungen statt Außenpolitik. Föderal genug, um gemeinsam betroffen zu sein – zwischenstaatlich genug, um gemeinsam blockiert zu sein.
Ob man das Haus fertig baut, zurückbaut oder so lässt, ist die eigentliche europäische Frage der nächsten Jahre. Nur eines geht schlecht: so tun, als wäre es fertig.
Häufige Fragen
Was heißt „Staatenverbund“?
Der Begriff des Bundesverfassungsgerichts für die EU: enger als ein Staatenbund, aber kein Bundesstaat. Die Mitgliedstaaten bleiben „Herren der Verträge“ – sie geben Kompetenzen ab, behalten aber die letzte Kontrolle.
Wo ist die EU heute schon föderal?
Beim Recht (EU-Recht geht nationalem vor, ein gemeinsamer Gerichtshof wacht darüber), beim Binnenmarkt und Handel, bei der Währung für zwanzig Staaten und bei den offenen Grenzen.
Wo ist die EU nur ein Club der Regierungen?
Bei Verteidigung, Außenpolitik, Steuern und dem Haushaltsrahmen: Dort gilt meist Einstimmigkeit, jeder Staat hat ein Veto – und genau dort stockt die Union regelmäßig.
Hätte ein EU-Bundesstaat mehr Macht über die Länder als der Bund über Bayern?
Eher weniger. Diskutierte Föderationsmodelle ließen den Nationalstaaten mehr Kompetenzen, als deutsche Länder heute haben – Sprache, Kultur, Sozialstaat, Steuern blieben national.
Wer hat die EU einen „unvollendeten Bundesstaat“ genannt?
Walter Hallstein, erster Präsident der Europäischen Kommission – so heißt sein Buch von 1969. Die Diagnose ist ein halbes Jahrhundert alt und beschreibt die Baustelle bis heute.